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Ein Geschäftsvisum wird für die EU Staatsbürger, Staatsbürger der Drittländer oder Staatenlose erteilt, die aus geschäftlichen Gründen in die Republik Weißrussland einreisen (z.B. um an Verhandlungen, Seminaren, Konferenzen oder Treffen mit Geschäftspartnern teilzunehmen).

Ein Visum von bis zu 90 Tagen (mit Einfachen, Zweifachen oder Mehrfachen Einreise) wird auf der Grundlage - eines Antrags / Einladung (oder einer Kopie davon) von einer weißrussischen Juristischen Person in der vorgeschriebenen Form ausgestellt (von der einladenden Organisation auf Firmenformular ausgestellt, unterschrieben und abgestempelt).

Für Visa mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen ist ein Antrag für Staatsangehörige von EU-Staaten nicht erforderlich (er kann jedoch von einem Konsularbeamten angefordert werden).

Für Mehrfachvisa mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr sind zwei Dokumente obligatorisch:

  Original antrag (Original erforderlich - Kopien werden nicht akzeptiert!) - Ausgestellt von der einladenden Organisation auf Firmenformular, signiert und abgestempelt

  Das Original oder eine beglaubigte Kopie eines Dokuments, das die Notwendigkeit mehrerer Fahrten innerhalb des angegebenen Zeitraums bestätigt, zum Beispiel: eine Vereinbarung (Vertrag, Kooperationsvereinbarung, sonstiges Dokument) zwischen der einladenden juristischen Person der Republik Belarus und dem Ausländer oder der ausländischen Organisation, in der er tätig ist, die das Bestehen stabiler Geschäftsbeziehungen der Parteien bestätigt, oder Dokumente der juristischen Person der Republik Belarus (einschließlich derjenigen, aus denen er besteht) und bestätigt, dass der Ausländer der Gründer einer Handelsorganisation in der Republik Belarus oder ein Angestellter einer ausländischen Organisation ist, die eine Handelsorganisation in der Republik Belarus gegründet hat.

Für die Teilnahme an Sportveranstaltungen kann ein zertifizierter Zeitplan von Sportveranstaltungen für den gesamten Visumzeitraum als solches Dokument vorgelegt werden.

 

Benötigte Unterlagen:

Gültiger Reisepass

Der Pass sollte keine Zweifel an der Echtheit und Zugehörigkeit des Inhabers hervorrufen und keine Markierungen, Ergänzungen, Beschriftungen, Löschungen und Korrekturen enthalten, die nicht von den zuständigen Behörden des betreffenden ausländischen Staates beglaubigt sind. Er darf zudem keine zerrissenen oder losen Seiten aufweisen. Der Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten beinhalten, die für ein mögliches Visum bestimmt sind. Die Gültigkeit des Reisepasses darf frühestens 3 Monate nach Ablauf des Visums ablaufen.

Visum-Antragsformular im Original

Das Visum-Antragsformular muss von einem ausländischen Bürger von der Website http://germany.mfa.gov.by/uploademb/germany/visumantrag_07.2020.pdf heruntergeladen und auf Russisch oder Deutsch ausgefüllt. Die Fragen zur Beantragung eines Visums sollten vollständig beantwortet sein und alle Pflichtfelder im Antragsformular ausgefüllt werden. Die gedruckte Kopie des auf der Website ausgefüllten Visum-Antragsformulars wird vom ausländischen Bürger persönlich unterschrieben, die Unterschrift sollte nicht über das für hierfür vorgesehenes Feld des Antragsformulars hinausgehen.


Bei der Bestellung eines Geschäftsvisums in unserem Shop können Sie die Dienstleistung "Unterstützung beim Ausfüllen des Visum-Antragsformulars" in Anspruch nehmen. Unsere Mitarbeiter werden es für Sie fertig stellen.

Das Foto ( Größe 3,5cm x 4,5 cm; nur Farbfoto!)

Das Foto muss aktuell und vor einem hellen Hintergrund geschossen sein. Die Person muss mit vollständig abgebildetem Gesicht - ohne verdunkelter Brille und ohne Kopfbedeckung (ausgenommen hiervon sind die ausländischen Staatsbürger, für die das Tragen einer Kopfbedeckung zwingende Eigenschaft ihrer nationalen oder religiösen Zugehörigkeit ist, sofern er oder sie mit der entsprechenden Kopfbedeckung auf dem Foto im vorgelegten Reisepass abgebildet ist)- klar erkennbar sein.

Das Foto wird in das dafür vorgesehene Feld („Platz für ein Foto“) des Fragebogens  eingeklebt.

Die Reisekrankenversicherung

Die Versicherungspolice muss die Gültigkeitsdauer des beantragten Visums vollständig decken. In der Versicherungspolice ist eine umfassende medizinische Versorgung in Notfällen enthalten, einschließlich Transportkosten, Behandlungskosten (sowohl im Krankenhaus als auch ambulant), Notevakuierung, Notfallversorgung und die Rücküberführung in die Heimat im Todesfall. Die Richtlinie muss in dem gesamten Gebiet der Republik Weißrussland gelten.

Bei der Bestellung eines Humanitären Visums in unserem Shop können Sie die Dienstleistung "Reisekrankenversicherung" in Anspruch nehmen.

Muster der Versicherungspolice

Für Staatsbürger der Drittländer oder Staatenlose

Die Staatsbürger der Drittländer mit Wohnsitz in Deutschland sind verpflichtet, eine aktuelle Anmeldebescheinigung vorzulegen.

 

Staatenlose Personen müssen eine in Deutschland ausgestellte Aufenthaltserlaubnis vorlegen.

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