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Ein Geschäftsvisum wird für die EU Staatsbürger, Staatsbürger der Drittländer oder Staatenlose erteilt, die aus geschäftlichen Gründen in die Republik Kasachstan einreisen, z.B.

  • Verhandlungen führen, Verträge abschließen, Beratungs- oder Prüfungsleistungen erbringen;
  • Teilnahme an Konferenzen, Symposien, Foren, Ausstellungen, Konzerten, kulturellen, wissenschaftlichen, sportlichen und anderen Veranstaltungen;
  • Im Rahmen von Jugend-, Studenten- und Schüleraustauschprogrammen, mit Ausnahme des Bildungswesens in kasachischen Bildungseinrichtungen;
  • Internationaler Straßentransport;
  • Besatzungsmitglieder von Linien- und Charterflügen ohne Zertifizierung durch die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) sowie Zug- und Schiffsbesatzungen;
  • Humanitäre Begleitpersonen;
  • Kurzzeitvorlesungen, Hochschuleinrichtungen;
  • Installation, Reparatur und Wartung von Ausrüstung;
  • Gründer, Mitbegründer von juristischen Personen, die bei den Justizbehörden der Republik Kasachstan registriert sind.

 

Gründe für die Ausstellung eines Geschäftsvisums:

  • Einladungen von staatlichen Organen und nichtstaatlichen juristischen Personen der Republik Kasachstan, diplomatischen Vertretungen, Konsulaten ausländischer Staaten, in Kasachstan akkreditierten internationalen Organisationen;
  • Schriftlicher Antrag an das Auswärtige Amt der Staatsbürger der Länder, für die in bestimmten Fällen die Einladung nicht obligatorisch ist, sowie der Ausländer kasachischer Nationalität (falls es Dokumente gibt, die ihre nationale Zugehörigkeit bestätigen) ohne Einladung und Angabe des Außenministeriums der Republik Kasachstan.
  • Geschäftsvisum werden für die einfache, doppelte und die dreifache Einreise bis zu 90 Tage Einreise ausgestellt.

     

    Mehrfachvisum bis zu 3 Jahren, und unter Berücksichtigung des internationalen Prinzips der Gegenseitigkeit kann für längere Zeiträume ausgestellt werden.

    Um ein Geschäftsvisum für einen Zeitraum bis zu 30 Tagen zu beantragen, ist es nicht erforderlich, für Bürger von EU-Ländern Visa-Unterstützungsdokumente zur Verfügung zu stellen.

    Benötigte Unterlagen:

Gültiger Reisepass

Der Pass sollte keine Zweifel an der Echtheit und Zugehörigkeit des Inhabers hervorrufen und keine Markierungen, Ergänzungen, Beschriftungen, Löschungen und Korrekturen enthalten, die nicht von den zuständigen Behörden des betreffenden ausländischen Staates beglaubigt sind. Er darf zudem keine zerrissenen oder losen Seiten aufweisen. Der Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten beinhalten, die für ein mögliches Visum bestimmt sind. Die Gültigkeit des Reisepasses darf frühestens 3 Monate nach Ablauf des Visums ablaufen.

Visum-Antragsformular im Original

Das Visum-Antragsformular(PDF) muss von einem ausländischen Bürger auf Russisch oder Deutsch ausgefüllt werden. Die Fragen zur Beantragung eines Visums sollten vollständig beantwortet sein und alle Pflichtfelder im Antragsformular ausgefüllt werden. Die gedruckte Kopie des ausgefüllten Visum-Antragsformulars wird vom ausländischen Bürger persönlich unterschrieben, die Unterschrift sollte nicht über das für hierfür vorgesehenes Feld des Antragsformulars hinausgehen.


Bei der Bestellung eines Geschäftsvisums in unserem Shop können Sie die Dienstleistung "Unterstützung beim Ausfüllen des Visum-Antragsformulars" in Anspruch nehmen. Unsere Mitarbeiter werden es für Sie fertig stellen.

Das Foto (Größe 3,5cm x 4,5 cm; nur Farbfoto!)

Das Foto muss aktuell und vor einem hellen Hintergrund aufgenommen werden. Die Person muss mit vollständig abgebildetem Gesicht - ohne verdunkelter Brille und ohne Kopfbedeckung (ausgenommen hiervon sind die ausländischen Staatsbürger, für die das Tragen einer Kopfbedeckung zwingende Eigenschaft ihrer nationalen oder religiösen Zugehörigkeit ist, sofern er oder sie mit der entsprechenden Kopfbedeckung auf dem Foto im vorgelegten Reisepass abgebildet ist)- klar erkennbar sein.

Das Foto wird in das dafür vorgesehene Feld („Platz für ein Foto“) des Visumantragformulars eingeklebt.

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