Anmeldung
Alle ausländischen Bürger müssen spätestens 7 Tage nach ihrer Ankunft im Aufenthaltsregister am Aufenthaltsort registriert sein.
Die empfangende Partei muss den Migrationsregistrierungsbehörden ein ausgefülltes Meldungsformular über die Ankunft eines Ausländers übermitteln, das sie über die Ankunft des Ausländers am Aufenthaltsort spätestens 7 Tage nach der Ankunft des Ausländers informiert.
Meldungsformular über die Ankunft eines Ausländers
Als empfangende Partei, bei der ein ausländischer Staatsbürger oder ein Staatenloser tatsächlich wohnt oder eine Tätigkeit ausübt, (sich befindet) können sich erweisen wie folgt:
- Ein Russischer Staatsbürger;
- Ein Ausländer, der einen ständigen Wohnsitz in der RF besitzt;
- Eine juristische Person;
- Eine Filiale oder ein Repräsentant einer juristischen Person;
- Bundesregierung;
- Behörde des Subjekts der Russischen Föderation;
- Kommunalverwaltung;
- Eine diplomatische Mission oder ein Konsulat eines fremden Staates in der Russischen Föderation;
- Eine internationale Organisation oder ihre Vertretung in der Russischen Föderation oder eine Vertretung eines ausländischen Staates mit einer internationalen Organisation in der Russischen Föderation;
- Ein ausländischer Staatsbürger oder Staatenloser, der hochqualifizierten Fachleuten angehört und eine Wohnung im Gebiet der Russischen Föderation besitzt;
- Ein Hotel;
- Gesundheitseinrichtung;
- Einrichtung der sozialen Sicherheit (Internate, Pflegeheime usw.);
- Einrichtung des Straf- oder Verwaltungsrechts.
Abmeldung
Am 29. Juli 2018 unterzeichnete der Präsident der Russischen Föderation das Bundesgesetz Nr. 257 - Bundesgesetz Nr. 257-d vom 29. Juli 2017 „Über die Änderung der Artikel 8 und 23 des Bundesgesetzes über die Registrierung von Ausländern und Staatenlosen in der Russischen Föderation“ über den Rückzug ausländischer Staatsangehöriger ein Bürger oder Staatenloser von der Registrierung am Aufenthaltsort in der Russischen Föderation. "
In diesem Gesetzentwurf werden Änderungen an den Teilen der Artikel zum Gesetz zur Migrationsregistrierung beschrieben, in denen die Frage der Entfernung von Ausländern aus der Migrationsregistrierung genau geregelt ist.
Gemäß dem neuen Gesetz über die Streichung aus der Eintragung aus der Migration vom 10.08.2018 ist die empfangende Partei verpflichtet, das Ausscheiden eines ausländischen Bürgers vom Registrierungsort dem Innenministerium mitzuteilen, indem er eine Mitteilung über das festgelegte Formular sendet.
Mit anderen Worten, die empfangende Partei ist verpflichtet, einen Ausländer über die Abreise zu informieren und seine Registrierung zu stornieren, wenn ein ausländischer Bürger den Aufenthaltsort verlässt.
Die empfangende Partei kann über das Multifunktionszentrum (MFC), per Post oder über das Innenministerium eine Benachrichtigung über die Ausreise eines ausländischen Bürgers vom Wohnort an die zuständige Migrationsregistrierungsbehörde senden.