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Ein humanitäres Visum wird für die EU Bürger, Bürger der Drittländer und Staatenlose vergeben, die in die Republik Weißrussland einreisen, um wissenschaftliche, kulturelle, soziale und politische Beziehungen und Kontakte zu knüpfen, zu erneuern oder zu stärken, an Sport- oder religiösen Veranstaltungen teilzunehmen, gemeinnützige Aktivitäten durchzuführen oder humanitäre Hilfe zu leisten.

Dieses Visum wird auf der Grundlage 

-eines Antrags / Einladung  (Original oder Kopie) einer autorisierten staatlichen Stelle ausgestellt: der Abteilung für humanitäre Angelegenheiten des Amtes des Präsidenten der Republik Weißrussland oder der Abteilung für die Beseitigung der Folgen der Katastrophe im Kernkraftwerk Tschernobyl oder der regionalen Exekutivausschüsse und des Exekutivkomitees der Stadt Minsk.

Ein humanitäres Visum kann für ein- oder zweifache Einreise bestimmt, für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen oder für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr mit mehrfachen Einreise ausgestellt werden

Bitte beachten Sie! Mit einem mehrfachen humanitärem Visum mit der Gültigkeitsdauer bis zu einem Jahr können Sie sich nicht länger als 90 Tage in der Republik Weißrussland aufhalten.

 

Benötigte Unterlagen:

Gültiger Reisepass

Der Pass sollte keine Zweifel an der Echtheit und Zugehörigkeit des Inhabers hervorrufen und keine Markierungen, Ergänzungen, Beschriftungen, Löschungen und Korrekturen enthalten, die nicht von den zuständigen Behörden des betreffenden ausländischen Staates beglaubigt sind. Er darf zudem keine zerrissenen oder losen Seiten aufweisen. Der Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten beinhalten, die für ein mögliches Visum bestimmt sind. Die Gültigkeit des Reisepasses darf frühestens 3 Monate nach Ablauf des Visums ablaufen.

Visum-Antragsformular im Original

Das Visum-Antragsformular muss von einem ausländischen Bürger von der Website http://germany.mfa.gov.by/uploademb/germany/visumantrag_07.2020.pdf heruntergeladen und auf Russisch oder Deutsch ausgefüllt. Die Fragen zur Beantragung eines Visums sollten vollständig beantwortet sein und alle Pflichtfelder im Antragsformular ausgefüllt werden. Die gedruckte Kopie des auf der Website ausgefüllten Visum-Antragsformulars wird vom ausländischen Bürger persönlich unterschrieben, die Unterschrift sollte nicht über das für hierfür vorgesehenes Feld des Antragsformulars hinausgehen.


Bei der Bestellung eines Humanitären Visums in unserem Shop können Sie die Dienstleistung "Unterstützung beim Ausfüllen des Visum-Antragsformulars" in Anspruch nehmen. Unsere Mitarbeiter werden es für Sie fertig stellen.

Das Foto ( Größe 3,5cm x 4,5 cm; nur Farbfoto!)

Das Foto muss aktuell und vor einem hellen Hintergrund geschossen sein. Die Person muss mit vollständig abgebildetem Gesicht - ohne verdunkelter Brille und ohne Kopfbedeckung (ausgenommen hiervon sind die ausländischen Staatsbürger, für die das Tragen einer Kopfbedeckung zwingende Eigenschaft ihrer nationalen oder religiösen Zugehörigkeit ist, sofern er oder sie mit der entsprechenden Kopfbedeckung auf dem Foto im vorgelegten Reisepass abgebildet ist)- klar erkennbar sein.

Das Foto wird in das dafür vorgesehene Feld („Platz für ein Foto“) des Fragebogens  eingeklebt.

Die Reisekrankenversicherung

Die Versicherungspolice muss die Gültigkeitsdauer des beantragten Visums vollständig decken. In der Versicherungspolice ist eine umfassende medizinische Versorgung in Notfällen enthalten, einschließlich Transportkosten, Behandlungskosten (sowohl im Krankenhaus als auch ambulant), Notevakuierung, Notfallversorgung und die Rücküberführung in die Heimat im Todesfall. Die Richtlinie muss in dem gesamten Gebiet der Republik Weißrussland gelten.

Bei der Bestellung eines Humanitären Visums in unserem Shop können Sie die Dienstleistung "Reisekrankenversicherung" in Anspruch nehmen.

Muster der Versicherungspolice

Für Staatsbürger der Drittländer oder Staatenlose

Die Staatsbürger der Drittländer mit Wohnsitz in Deutschland sind verpflichtet, eine aktuelle Anmeldebescheinigung vorzulegen.

 

Staatenlose Personen müssen eine in Deutschland ausgestellte Aufenthaltserlaubnis vorlegen.

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