• hotline
  • +49(0)2237-63-88-90

← zurück zur Übersicht

Ein Geschäftsvisum wird für die EU Staatsbürger, Staatsbürger der Drittländer oder Staatenlose erteilt, die aus geschäftlichen Gründen in die Russische Föderation einreisen (z.B. um an Verhandlungen, Seminaren, Konferenzen oder Treffen mit Geschäftspartnern teilzunehmen).Dieses Visum wird auf der Grundlage einer Einladung (Muster Einladung) des Föderalen Migrationsdienstes der Russischen Föderation (FMS Russlands) oder des Außenministeriums der Russischen Föderation (MFA Russlands) Mustereinladung des MFA oder einer schriftlichen Einladung der entsprechenden Firma bzw. Institution ausgestellt. Das Geschäftsvisum kann für ein- oder zweifache Einreisen für bis zu 90 Tage oder für mehrere Einreisen für bis zu 1 Jahr oder länger ausgestellt werden (sofern in dem internationalen Abkommen mit der Russischen Föderation nicht anders bestimmt).
Bitte beachten Sie, dass Sie sich mit einem Geschäftsvisum zur mehrfachen Einreise und einer Gültigkeit von 180 Tagen nicht länger als 90 Tage in der Russischen Föderation aufhalten können.
Die schriftliche Einladung. Dieses Dokument muss auf einem offiziellen Firmenformular bereitgestellt werden und muss vollständige Informationen über die einladende Organisation sowie die folgenden Informationen enthalten:

  • Über die eingeladene Person: Vollständiger Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Nummer des Ausweises, Zweck und Dauer des Besuchs, Anzahl der Einträge, Route.
  • Über die einladende juristisch Person bzw. Firma/Institution: Vollständiger Name der juristischen Person, Anschrift, TIN oder Steueridentifikationsnummer, Registrierungsnummer Name und Führungsposition der Person, die die Einladung unterzeichnet, und Stempel der Organisation.

Bei der Bestellung des Geschäftsvisums in unserem Shop können Sie das "Komplettpaket" oder die kostenpflichtige Zusatzleistung "Einladung" in Anspruch nehmen.

 

Benötigte Unterlagen

Reisepass
Visum-Antragsformular
Passbild
Reisekrankenversicherung
Einkommens-/Beschäftigungsnachweis
Für Nichtdeutsche Staatsbürger und Staatenlose
Bestimmungen per E-mail senden