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Ein Arbeitsvisum wird  für EU Staatsbürger, Bürger der Drittländer und Staatenlose, die zur Beschäftigung in die Russische Föderation einreisen, auf der Grundlage einer Einladung des Föderalen Migrationsdienstes der Russischen Föderation (FMS Russlands) mit der Möglichkeit einer weiteren Verlängerung durch das (FMS Russlands) ausgestellt.

Arbeitsvisa gelten nur einmalig (einmalige Einreisemöglichkeit) und werden für bis zu 90 Tage ausgestellt (mit Ausnahme von Visa für hochqualifizierte Fachkräfte).

Grundlage für die Verlängerung eines Arbeitsvisums ist ein Arbeitsvertrag oder ein Zivilvertrag für die Erbringung von beruflichen Tätigkeiten (Erbringung von Dienstleistungen), der gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation geschlossen wurde.

 

Benötigte Unterlagen

Reisepass
Visum-Antragsformular
Passbild
Reisekrankenversicherung
Einkommens-/Beschäftigungsnachweis
Ärztliche Bescheinigung über den negativen HIV Test (nicht älter als drei Monate)
Für Nichtdeutsche Staatsbürger und Staatenlose
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