Für ausländische Staatsbürger gilt bei Reisen in die Russische Föderation eine Krankenversicherungspflicht. Die reisende Person muss bei der Visabeantragung einen Krankenversicherungsnachweis von einem russischen Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen, die einen Rückversicherungsvertrag mit russischen Versicherungsunternehmen abgeschlossen haben und über eine entsprechende Versicherungslizenz verfügen oder einen Vertrag mit Service- bzw. Assistenzgesellschaften haben, die medizinische Hilfeleistungen (inkl. Krankentransport) in einem vorgeschriebenen Mindestumfang anbieten, entgegennehmen. Die Versicherungspolice muss aktuell sein und muss die Gültigkeitsdauer des beantragten Visums vollständig abdecken. Bei einem Mehrfachvisum muss die Versicherungspolice mindestens die erste Reise abdecken. In der Versicherungspolice ist eine umfassende medizinische Versorgung in Notfällen enthalten, einschließlich Transportkosten, Behandlungskosten (sowohl im Krankenhaus als auch ambulant), Notevakuierung, Notfallversorgung und die Rücküberführung in die Heimat im Todesfall. Ebenso muss die Versicherungspolice Name und Vorname der reisenden Person, Nummer der Versicherungspolice, sowie Angaben zum Versicherungsunternehmen enthalten. Des Weiteren muss die Mindestdeckung 30.000 Euro betragen. Das Dokument muss durch den Versicherten unterzeichnet sein. Die Richtlinien müssen explizit im gesamten Gebiet der Russischen Föderation, Europa einschließlich Russland oder weltweit gelten.
Hinweis: Versicherungspolicen - und Bestätigungen, darunter auch Versicherungskartenformulare mit Stempeln des Versicherungsunternehmens usw., die oben aufgeführte Forderungen nicht erfüllen und den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechen, werden nicht akzeptiert.
Bei der Bestellung eines Touristenvisums in unserem Shop können Sie das "Komplettpaket" oder die kostenpflichtige Zusatzleistung "Reisekrankenversicherung" in Anspruch nehmen.
Muster der Versicherungspolice