Privatvisum werden für die EU Staatsbürger, Bürger der Drittländer sowie für Staatenlose, die für einen
privaten Gründen nach Kasachstan reisen.
Gründe für die Ausstellung von Privatvisum
Privatvisum werden auf der Grundlage eines der folgenden Dokumente ausgestellt:
- Einladungen des Innenministeriums der Republik Kasachstan;
- Anweisung des Außenministeriums der Republik Kasachstan, ein Visum auszustellen, das auf der Grundlage von Einladungen von diplomatischen Vertretungen und Konsulaten ausländischer Staaten, akkreditierter internationaler Organisationen ausgestellt wird;
- Anweisung des Außenministeriums, Ausländern, die sich mit Personen treffen, die ihre Strafe in kasachischen Strafvollzugsanstalten verbüßen, ein Visum auf der Grundlage einer Entscheidung des Ausschusses für das Strafvollzugssystem auszustellen;
- Anweisungen des Außenministeriums über die Ausstellung eines Visums, das auf Einladung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Republik Kasachstan, der Bildungsabteilungen der Regionen, der Städte Astana und Almaty für Ausländer ausgestellt wird, die den Wunsch geäußert haben, kasachische Kinder zu adoptieren und als Adoptivkandidaten registriert sind;
- schriftliche Erklärungen von Ausländern, die in die Republik Kasachstan zur Beerdigung oder im Krankheitsfall von Verwandten / nahen Angehörigen reisen, mit der Beantragung von Belegen;
- Schriftliche Anträge von Ausländern, denen Dokumente beigefügt sind, die ihre Verbindung zu Kasachstan bestätigen (Spalte über den Geburtsort in Kasachstan im nationalen Reisepass oder in der Geburtsurkunde Kasachstans, Dokument über die Beerdigung eines Verwandten in Kasachstan, Bescheinigung über den Entzug der kasachischen Staatsbürgerschaft oder den Verlust der kasachischen Staatsbürgerschaft);
- Schriftliche Anträge von Ausländern mit kasachischer Staatsangehörigkeit (wenn sie Dokumente zum Nachweis ihrer Staatsangehörigkeit besitzen), die sich bis zum tatsächlichen Erhalt von Dokumenten, die die kasachische Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsgenehmigungen belegen, ständig auf dem Territorium Kasachstans aufhalten;
- Schriftliche Anträge von Bürgern Kasachstans, die zusammen mit ihren Ehepartnern, Kindern oder Eltern, die Ausländer sind, nach Kasachstan einreisen, mit Genehmigung des Außenministeriums.
Um ein Privatvisum für einen Zeitraum bis zu 30 Tagen zu beantragen, ist es nicht erforderlich, für Bürger von EU-Ländern Visa-Unterstützungsdokumente zur Verfügung zu stellen.
Privatvisum werden für die einfache, zweifache und die dreifache Einreise bis zu 90 Tage Einreise ausgestellt.
Die Gesamtaufenthaltsdauer eines Ausländers auf dem Territorium der Republik Kasachstan mit einem Visum der Kategorie "privat" sollte 90 Tage im Jahr nicht überschreiten.
Benötigte Unterlagen
Der Pass sollte keine Zweifel an der Echtheit und Zugehörigkeit des Inhabers hervorrufen und keine Markierungen, Ergänzungen, Beschriftungen, Löschungen und Korrekturen enthalten, die nicht von den zuständigen Behörden des betreffenden ausländischen Staates beglaubigt sind. Er darf zudem keine zerrissenen oder losen Seiten aufweisen. Der Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten beinhalten, die für ein mögliches Visum bestimmt sind. Die Gültigkeit des Reisepasses darf frühestens 3 Monate nach Ablauf des Visums ablaufen.
Das Visum-Antragsformular(PDF) muss von einem ausländischen Bürger auf Russisch oder Deutsch ausgefüllt werden. Die Fragen zur Beantragung eines Visums sollten vollständig beantwortet sein und alle Pflichtfelder im Antragsformular ausgefüllt werden. Die gedruckte Kopie des ausgefüllten Visum-Antragsformulars wird vom ausländischen Bürger persönlich unterschrieben, die Unterschrift sollte nicht über das für hierfür vorgesehenes Feld des Antragsformulars hinausgehen.
Bei der Bestellung eines Privatvisums in unserem Shop können Sie die kostenpflichtige Dienstleistung "Unterstützung beim Ausfüllen des Visum-Antragsformulars" in Anspruch nehmen. Unsere Mitarbeiter werden es für Sie fertig stellen.
Das Foto muss aktuell und vor einem hellen Hintergrund aufgenommen werden. Die Person muss mit vollständig abgebildetem Gesicht - ohne verdunkelter Brille und ohne Kopfbedeckung (ausgenommen hiervon sind die ausländischen Staatsbürger, für die das Tragen einer Kopfbedeckung zwingende Eigenschaft ihrer nationalen oder religiösen Zugehörigkeit ist, sofern er oder sie mit der entsprechenden Kopfbedeckung auf dem Foto im vorgelegten Reisepass abgebildet ist)- klar erkennbar sein.
Das Foto wird in das dafür vorgesehene Feld („Platz für ein Foto“) des Antragsformulars eingeklebt.
Die Staatsbürger der Drittländer mit Wohnsitz in Deutschland sind verpflichtet, eine aktuelle Anmeldebescheinigung vorzulegen.
Staatenlose Personen müssen eine in Deutschland ausgestellte Aufenthaltserlaubnis vorlegen.