Ein Privatvisum wird für EU Staatsbürger, Bürger der Drittländer und Staatenlose, die bei einem Gastbesuch in die Russische Föderation einreisen, auf der Grundlage eines der folgenden Dokumente ausgestellt:
Eine Einladung des FMS der Russischen Föderation auf Ersuchen eines Bürgers der Russischen Föderation oder eines Ausländers, der eine Aufenthaltsgenehmigung in der Russischen Föderation besitzt, oder eine Einladung einer juristischen Person. "Mustereinladung 1", "Mustereinladung 2" oder eine schriftliche Erklärung eines Staatsbürgers der Russischen Föderation an den Leiter des Konsulats über die gemeinsame Einreise in die Russische Föderation mit seinen Familienangehörigen, die minderjährige Kinder oder ausländische Staatsbürger sind "Musterantrag", oder eine notariell beglaubigte schriftliche Erklärung der EU-Bürger, die rechtmäßig in der Russischen Föderation wohnhaft sind und die Verwandtschaft zum Besuch einladen.
Das Privatvisum wird für eine Aufenthaltsdauer von maximal 90 Tagen vergeben und kann für eine einfache oder zweifache Einreisemöglichkeit erworben werden.
Benötigte Unterlagen
Der Reisepass oder Kinderreisepass muss als Original vorliegen. Eine Passkopie ist ungültig. Des Weiteren sollte der Reisepass keine Zweifel an der Echtheit und Zugehörigkeit des Inhabers hervorrufen und keine Markierungen, Ergänzungen, Beschriftungen, Löschungen und Korrekturen enthalten, die nicht von den zuständigen Behörden des betreffenden ausländischen Staates beglaubigt sind. Er darf zudem keine zerrissenen oder losen Seiten aufweisen. Der Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten beinhalten, die für zwecks Einklebens des möglichen Visums bestimmt sind. Der Reisepass muss eine Gültigkeit von 6 Monaten über das Ausreisedatum hinaus haben.
Der Visumantrag muss als original vorliegen. Das Visum-Antragsformular ist auf der Sonderwebseite der Konsularabteilung des Auswärtigen Amtes der RF unter visa.kdmid.ru ufzurufen. Das Formular kann auf Russisch, Englisch oder Deutsch ausgefüllt werden. Die Fragen zur Beantragung eines Visums sollten vollständig und richtig beantwortet sein und alle Pflichtfelder im Antragsformular ausgefüllt werden. Die gedruckte Kopie des auf der Website ausgefüllten Visum-Antragsformulars wird vom ausländischen Bürger persönlich unterschrieben. Die Unterschrift sollte nicht über das hierfür vorgesehenes Feld auf dem Antragsformular hinausgehen.
Bei der Bestellung eines Touristenvisums in unserem Shop können Sie das "Komplettpaket", oder die kostenpflichtige Zusatzleistung "Unterstützung beim Ausfüllen des Visum-Antragsformulars" in Anspruch nehmen. Unsere Mitarbeiter werden für Sie das Antragsformular fertig stellen.
Das Passbild muss die Maße 3,5cm x 4,5 cm haben. Ebenso sollte das Bild ein Farbfoto sein. Das Foto muss aktuell und vor einem hellen Hintergrund geschossen sein. Die Person muss mit vollständig abgebildetem Gesicht - ohne verdunkelter Brille, ohne Sonnenbrille und ohne jegliche Kopfbedeckung klar erkennbar sein. Ausgenommen hiervon sind die ausländischen Staatsbürger, für die das Tragen einer Kopfbedeckung zwingende Eigenschaft ihrer nationalen oder religiösen Zugehörigkeit ist, sofern er oder sie mit der entsprechenden Kopfbedeckung auf dem Foto im vorgelegten Reisepass abgebildet ist. Das Passbild wird in das dafür vorgesehene Feld („Platz für ein Foto“) im ausgedruckten Visumantrag eingeklebt.
Für ausländische Staatsbürger gilt bei Reisen in die Russische Föderation eine Krankenversicherungspflicht. Die reisende Person muss bei der Visabeantragung einen Krankenversicherungsnachweis von einem russischen Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen, die einen Rückversicherungsvertrag mit russischen Versicherungsunternehmen abgeschlossen haben und über eine entsprechende Versicherungslizenz verfügen oder einen Vertrag mit Service- bzw. Assistenzgesellschaften haben, die medizinische Hilfeleistungen (inkl. Krankentransport) in einem vorgeschriebenen Mindestumfang anbieten, entgegennehmen. Die Versicherungspolice muss aktuell sein und muss die Gültigkeitsdauer des beantragten Visums vollständig abdecken. Bei einem Mehrfachvisum muss die Versicherungspolice mindestens die erste Reise abdecken. In der Versicherungspolice ist eine umfassende medizinische Versorgung in Notfällen enthalten, einschließlich Transportkosten, Behandlungskosten (sowohl im Krankenhaus als auch ambulant), Notevakuierung, Notfallversorgung und die Rücküberführung in die Heimat im Todesfall. Ebenso muss die Versicherungspolice Name und Vorname der reisenden Person, Nummer der Versicherungspolice, sowie Angaben zum Versicherungsunternehmen enthalten. Des Weiteren muss die Mindestdeckung 30.000 Euro betragen. Das Dokument muss durch den Versicherten unterzeichnet sein. Die Richtlinien müssen explizit im gesamten Gebiet der Russischen Föderation, Europa einschließlich Russland oder weltweit gelten.
Hinweis: Versicherungspolicen - und Bestätigungen, darunter auch Versicherungskartenformulare mit Stempeln des Versicherungsunternehmens usw., die oben aufgeführte Forderungen nicht erfüllen und den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechen, werden nicht akzeptiert.
Bei der Bestellung eines Touristenvisums in unserem Shop können Sie das "Komplettpaket" oder die kostenpflichtige Zusatzleistung "Reisekrankenversicherung" in Anspruch nehmen.
Um ein Privatvisum zu erhalten, müssen Sie ein Dokument vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Sie in der EU oder in dem Land, in dem der Visum-Antrag gestellt wird, ein Einkommen beziehen. Dieses kann in Form eines Kontoauszugs, einer Gehalts-/Lohnabrechnung, einer Bescheinigung über eine Hotelkostenrückerstattung, eine Bescheinigung einer Bildungseinrichtung oder ein Schreiben über die Garantie einer Rückkehrwilligkeit ausgestellt durch eine juristischen Person, die versichert, dass der Tourist in das Land des ständigen Wohnsitzes zurückkehren wird.
Bei der Bestellung eines Privatvisums in unserem Shop können Sie einen "Komplettpaket" oder die kostenpflichtige Dienstleistung "Garantie der Rückkehrwilligkeit" in Anspruch nehmen.
Muster des Garantieschreibens Muster eines Einkommensnachweises
Bürger aus Drittstaaten mit Wohnsitz in Deutschland sind verpflichtet, eine aktuelle Bescheinigung über den Wohnsitz oder die Erwerbstätigkeit o. Ä..
Staatenlose Personen müssen eine in Deutschland ausgestellte Aufenthaltserlaubnis vorlegen.