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Ein Privatvisum wird für EU Staatsbürger, Bürger der Drittländer und Staatenlose, die als Gastbesuch in die Republik Weißrussland einreisen ausgestellt. Es kann bis zu 90 Tage, einfach, zweifach oder mehrfach sein, aber auch mehrfach für bis zu einem Jahr ausgestellt sein.

Um ein Privatvisum für einen Zeitraum bis zu 30 Tagen zu beantragen, ist es nicht erforderlich, für Bürger von EU-Ländern Visa-Unterstützungsdokumente zur Verfügung zu stellen.

Ein Visum bis zu 90 Tagen (einfach oder zweifach) wird ausgestellt auf der Grundlage von:

  • Eine Originaleinladung der Abteilung für Staatsbürgerschaft und Migration des Ministeriums für innere Angelegenheiten der Republik Belarus (die Einladung ist drei Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig).
  • Eine Meldung über eine schwere Krankheit oder den Tod eines nahen Verwandten oder Familienmitglieds, die von einem Arzt beglaubigt wurde, eine Sterbeurkunde (für die Beantragung eines Einreisevisums bei einem Ausländer, dessen naher Verwandter(oder Ehegatten) schwer krank  oder gestorben ist, müssen Alle Dokumente, die eine enge Verwandtschaft / Ehe bestätigen, vorgelegt werden: Geburts- / Heiratsurkunde, Dokumente über alle Änderungen des Vor- und Nachnamens.
  • Das Original des aktuellen Dokuments, das die Verfügbarkeit von Räumlichkeiten  auf dem Gebiet der Republik Belarus bestätigt (für die Erteilung eines Einreisevisums an den Eigentümer der Räumlichkeiten und seine Familienangehörigen (vorbehaltlich einer dokumentierten Bestätigung der engen Beziehung).
  • Ein Visum bis zu einem Jahr mit mehrfachen Einreise wird auf der Grundlage einer ursprünglichen Einladung ausgestellt, die vom der Abteilung für Staatsbürgerschaft und Migration des Ministeriums für innere Angelegenheiten der Republik Belarus ausgestellt wurde (die Einladung ist drei Monate ab Ausstellungsdatum gültig).

Bitte beachten Sie, dass Sie für ein privates Visum mit mehrfachen Einreise 1 Jahr lang nicht länger als 90 Tage in der Republik bleiben können

 

Benötigte Unterlagen:

Gültiger Reisepass

Der Pass sollte keine Zweifel an der Echtheit und Zugehörigkeit des Inhabers hervorrufen und keine Markierungen, Ergänzungen, Beschriftungen, Löschungen und Korrekturen enthalten, die nicht von den zuständigen Behörden des betreffenden ausländischen Staates beglaubigt sind. Er darf zudem keine zerrissenen oder losen Seiten aufweisen. Der Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten beinhalten, die für ein mögliches Visum bestimmt sind. Die Gültigkeit des Reisepasses darf frühestens 3 Monate nach Ablauf des Visums ablaufen.

Visum-Antragsformular im Original

Das Visum-Antragsformular muss von einem ausländischen Bürger von der Website http://germany.mfa.gov.by/uploademb/germany/visumantrag_07.2020.pdf heruntergeladen und auf Russisch oder Deutsch ausgefüllt. Die Fragen zur Beantragung eines Visums sollten vollständig beantwortet sein und alle Pflichtfelder im Antragsformular ausgefüllt werden. Die gedruckte Kopie des auf der Website ausgefüllten Visum-Antragsformulars wird vom ausländischen Bürger persönlich unterschrieben, die Unterschrift sollte nicht über das für hierfür vorgesehenes Feld des Antragsformulars hinausgehen.


Bei Bestellung eines Privatvisums, in unserem Shop können Sie die Dienstleistung "Unterstützung beim Ausfüllen des Visum-Antragsformulars" in Anspruch nehmen. Unsere Mitarbeiter werden es für Sie fertig stellen.

Das Foto ( Größe 3,5cm x 4,5 cm; nur Farbfoto!)

Das Foto muss aktuell und vor einem hellen Hintergrund geschossen sein. Die Person muss mit vollständig abgebildetem Gesicht - ohne verdunkelter Brille und ohne Kopfbedeckung (ausgenommen hiervon sind die ausländischen Staatsbürger, für die das Tragen einer Kopfbedeckung zwingende Eigenschaft ihrer nationalen oder religiösen Zugehörigkeit ist, sofern er oder sie mit der entsprechenden Kopfbedeckung auf dem Foto im vorgelegten Reisepass abgebildet ist)- klar erkennbar sein.

Das Foto wird in das dafür vorgesehene Feld („Platz für ein Foto“) des Fragebogens  eingeklebt.

Die Reisekrankenversicherung

Die Versicherungspolice muss die Gültigkeitsdauer des beantragten Visums vollständig decken. In der Versicherungspolice ist eine umfassende medizinische Versorgung in Notfällen enthalten, einschließlich Transportkosten, Behandlungskosten (sowohl im Krankenhaus als auch ambulant), Notevakuierung, Notfallversorgung und die Rücküberführung in die Heimat im Todesfall. Die Richtlinie muss in dem gesamten Gebiet der Republik Weißrussland gelten.

 

Bei der Bestellung eines Privatvisums in unserem Shop können Sie die Dienstleistung "Reisekrankenversicherung" in Anspruch nehmen.

Muster der Versicherungspolice

Für Staatsbürger der Drittländer oder Staatenlose

Die Staatsbürger der Drittländer mit Wohnsitz in Deutschland sind verpflichtet, eine aktuelle Anmeldebescheinigung vorzulegen.

 

Staatenlose Personen müssen eine in Deutschland ausgestellte Aufenthaltserlaubnis vorlegen.

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