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Ein Studienvisum wird  für EU Staatsbürger, Bürger der Drittländer und Staatenlose, die Aufgrund vom Erwerb von Bildung in die Republik Weißrussland einreisen, auf der Grundlage folgender Unterlagen ausgestellt:

- Die originale Einladung vom Studium auf dem Firmenformular der weißrussischen einladenden Organisation mit dem Vermerk der zuständigen örtlichen Migrationsbehörde, für die in der Einladung angegebene Frist, oder Benachrichtigung des Konsulats durch die Migrationsbehörde über Bewilligung der Einladung.

 

Benötigte Unterlagen:

Gültiger Reisepass

Der Pass sollte keine Zweifel an der Echtheit und Zugehörigkeit des Inhabers hervorrufen und keine Markierungen, Ergänzungen, Beschriftungen, Löschungen und Korrekturen enthalten, die nicht von den zuständigen Behörden des betreffenden ausländischen Staates beglaubigt sind. Er darf zudem keine zerrissenen oder losen Seiten aufweisen. Der Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten beinhalten, die für ein mögliches Visum bestimmt sind. Die Gültigkeit des Reisepasses darf frühestens 3 Monate nach Ablauf des Visums ablaufen.

Visum-Antragsformular im Original

Das Visum-Antragsformular muss von einem ausländischen Bürger von der Website http://germany.mfa.gov.by/uploademb/germany/visumantrag_07.2020.pdf heruntergeladen und auf Russisch oder Deutsch ausgefüllt. Die Fragen zur Beantragung eines Visums sollten vollständig beantwortet sein und alle Pflichtfelder im Antragsformular ausgefüllt werden. Die gedruckte Kopie des auf der Website ausgefüllten Visum-Antragsformulars wird vom ausländischen Bürger persönlich unterschrieben, die Unterschrift sollte nicht über das für hierfür vorgesehenes Feld des Antragsformulars hinausgehen.


Bei Bestellung eines Studienvisums, in unserem Shop können Sie die Dienstleistung "Unterstützung beim Ausfüllen des Visum-Antragsformulars" in Anspruch nehmen. Unsere Mitarbeiter werden es für Sie fertig stellen.

Das Foto ( Größe 3,5cm x 4,5 cm; nur Farbfoto!)

Das Foto muss aktuell und vor einem hellen Hintergrund geschossen sein. Die Person muss mit vollständig abgebildetem Gesicht - ohne verdunkelter Brille und ohne Kopfbedeckung (ausgenommen hiervon sind die ausländischen Staatsbürger, für die das Tragen einer Kopfbedeckung zwingende Eigenschaft ihrer nationalen oder religiösen Zugehörigkeit ist, sofern er oder sie mit der entsprechenden Kopfbedeckung auf dem Foto im vorgelegten Reisepass abgebildet ist)- klar erkennbar sein.

Das Foto wird in das dafür vorgesehene Feld („Platz für ein Foto“) des Fragebogens  eingeklebt.

Die Reisekrankenversicherung

Die Versicherungspolice muss die Gültigkeitsdauer des beantragten Visums vollständig decken. In der Versicherungspolice ist eine umfassende medizinische Versorgung in Notfällen enthalten, einschließlich Transportkosten, Behandlungskosten (sowohl im Krankenhaus als auch ambulant), Notevakuierung, Notfallversorgung und die Rücküberführung in die Heimat im Todesfall. Die Richtlinie muss in dem gesamten Gebiet der Republik Weißrussland gelten.

Bei Bestellung eines Studienvisums, in unserem Shop können Sie die Dienstleistung "Reisekrankenversicherung" in Anspruch nehmen.

Muster der Versicherungspolice

Für Staatsbürger der Drittländer oder Staatenlose

Die Staatsbürger der Drittländer mit Wohnsitz in Deutschland sind verpflichtet, eine aktuelle Anmeldebescheinigung vorzulegen.

Staatenlose Personen müssen eine in Deutschland ausgestellte Aufenthaltserlaubnis vorlegen.

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