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Ein Studienvisum wird für EU Staatsbürger, Bürger der Drittländer sowie Staatenlose, die in die Russische Föderation einreisen, basierend auf einer Einladung des Föderalen Migrationsdienstes der Russischen Föderation (FMS Russlands) die zwecks Erwerbung einer Ausbildung ausgestellt wurde oder auf Grundlage eines Beschlusses des Außenministeriums der Russischen Föderation (MFA Russlands) das dem Besucher die Bildungsmöglichkeit erlaubt erteilt.

Studienvisa können für eine ein- oder zweifache Einreise und für eine maximale Gültigkeit von 90 Tagen ausgestellt werden.

Anschließend kann das Visum durch das FMS Russlands am Ort der Migrationsregistrierung am Aufenthaltsort eines Antragstellers verlängert werden, indem für die Dauer des Ausbildungsvertrags (der gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über die Ausbildung geschlossen wurde) ein Mehrfachvisum ausgestellt wird, jedoch nicht mehr als ein Jahr für jedes nachfolgende Visum.

 

Benötigte Unterlagen

Reisepass

Der Reisepass muss als Original vorliegen. Eine Passkopie ist ungültig. Des Weiteren sollte der Reisepass keine Zweifel an der Echtheit und Zugehörigkeit des Inhabers hervorrufen und keine Markierungen, Ergänzungen, Beschriftungen, Löschungen und Korrekturen enthalten, die nicht von den zuständigen Behörden des betreffenden ausländischen Staates beglaubigt sind. Er darf zudem keine zerrissenen oder losen Seiten aufweisen. Der Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten beinhalten, die für zwecks Einklebens des möglichen Visums bestimmt sind. Der Reisepass muss eine Gültigkeit von 1,5 Jahre ab dem ersten Gültigkeitsdatum des Visums hinaus haben.

Visum-Antragsformular

Der Visumantrag muss als original vorliegen. Das Visum-Antragsformular ist  auf der Sonderwebseite der Konsularabteilung des Auswärtigen Amtes der RF unter visa.kdmid.ru ufzurufen. Das Formular kann auf  Russisch, Englisch oder Deutsch ausgefüllt werden. Die Fragen zur Beantragung eines Visums sollten vollständig und richtig beantwortet sein und alle Pflichtfelder im Antragsformular ausgefüllt werden. Die gedruckte Kopie des auf der Website ausgefüllten Visum-Antragsformulars wird vom ausländischen Bürger persönlich unterschrieben. Die Unterschrift sollte nicht über das hierfür vorgesehenes Feld auf dem Antragsformular hinausgehen.

Bei der Bestellung eines Touristenvisums in unserem Shop  können Sie das "Komplettpaket", oder die kostenpflichtige Zusatzleistung "Unterstützung beim Ausfüllen des Visum-Antragsformulars" in Anspruch nehmen. Unsere Mitarbeiter werden für Sie das Antragsformular  fertig stellen.

Passbild

Das Passbild muss die Maße 3,5cm x 4,5 cm haben. Ebenso sollte das Bild ein Farbfoto sein. Das Foto muss aktuell und vor einem hellen Hintergrund geschossen sein. Die Person muss mit vollständig abgebildetem Gesicht - ohne verdunkelter Brille, ohne Sonnenbrille und ohne jegliche Kopfbedeckung klar erkennbar sein. Ausgenommen hiervon sind die ausländischen Staatsbürger, für die das Tragen einer Kopfbedeckung zwingende Eigenschaft ihrer nationalen oder religiösen Zugehörigkeit ist, sofern er oder sie mit der entsprechenden Kopfbedeckung auf dem Foto im vorgelegten Reisepass abgebildet ist. Das Passbild wird in das dafür vorgesehene Feld („Platz für ein Foto“) im ausgedruckten Visumantrag  eingeklebt.

Reisekrankenversicherung

Für ausländische Staatsbürger gilt bei Reisen in die Russische Föderation eine Krankenversicherungspflicht. Die reisende Person muss bei der Visabeantragung einen Krankenversicherungsnachweis von einem russischen Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen, die einen Rückversicherungsvertrag mit russischen Versicherungsunternehmen abgeschlossen haben und über eine entsprechende Versicherungslizenz verfügen oder einen Vertrag mit Service- bzw. Assistenzgesellschaften haben, die medizinische Hilfeleistungen (inkl. Krankentransport) in einem vorgeschriebenen Mindestumfang anbieten,  entgegennehmen. Die Versicherungspolice muss aktuell sein und muss die Gültigkeitsdauer des beantragten Visums vollständig abdecken. Bei einem Mehrfachvisum muss die Versicherungspolice mindestens die erste Reise abdecken. In der Versicherungspolice ist eine umfassende medizinische Versorgung in Notfällen enthalten, einschließlich Transportkosten, Behandlungskosten (sowohl im Krankenhaus als auch ambulant), Notevakuierung, Notfallversorgung und die Rücküberführung in die Heimat im Todesfall. Ebenso muss die Versicherungspolice Name und Vorname der reisenden Person, Nummer der Versicherungspolice, sowie Angaben zum Versicherungsunternehmen enthalten. Des Weiteren muss die Mindestdeckung 30.000 Euro betragen. Das Dokument muss durch den Versicherten unterzeichnet sein. Die Richtlinien müssen explizit im gesamten Gebiet der Russischen Föderation, Europa einschließlich Russland  oder weltweit gelten.


Hinweis: Versicherungspolicen - und Bestätigungen, darunter auch Versicherungskartenformulare mit Stempeln des Versicherungsunternehmens usw., die oben aufgeführte Forderungen nicht erfüllen und den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechen, werden nicht akzeptiert.


Bei der Bestellung  eines Touristenvisums in unserem Shop können Sie das "Komplettpaket"  oder die kostenpflichtige Zusatzleistung "Reisekrankenversicherung" in Anspruch nehmen.

Muster der Versicherungspolice

Einkommens-/Beschäftigungsnachweis

Für ein Studienvisum müssen Sie ein Dokument vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Sie in der EU oder in dem Land, in dem der Visum-Antrag gestellt wird, ein Einkommen beziehen (z.B. einen Kontoauszug oder eine Lohnabrechnung oder Bescheinigung vom Arbeitgeber, Rentenbescheid, oder  die Garantie der Rückkehrwilligkeit ausgestellt von einem Reisebüro).

Bei der Bestellung eines Studienvisums  in unserem Shop können Sie einen "Komplettpaket"  oder die kostenpflichtige Dienstleistung "Garantie der Rückkehrwilligkeit" in Anspruch nehmen.

Muster des Garantieschreibens Muster eines Einommensnachweises

Für Nichtdeutsche Staatsbürger und Staatenlose

Bürger aus Drittstaaten mit Wohnsitz in Deutschland sind verpflichtet, eine aktuelle Bescheinigung über den Wohnsitz oder die Erwerbstätigkeit o. Ä..

Staatenlose Personen müssen eine in Deutschland ausgestellte Aufenthaltserlaubnis vorlegen.

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