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Ein Studienvisum wird für EU Staatsbürger, Bürger der Drittländer sowie Staatenlose, die in die Russische Föderation einreisen, basierend auf einer Einladung des Föderalen Migrationsdienstes der Russischen Föderation (FMS Russlands) die zwecks Erwerbung einer Ausbildung ausgestellt wurde oder auf Grundlage eines Beschlusses des Außenministeriums der Russischen Föderation (MFA Russlands) das dem Besucher die Bildungsmöglichkeit erlaubt erteilt.

Studienvisa können für eine ein- oder zweifache Einreise und für eine maximale Gültigkeit von 90 Tagen ausgestellt werden.

Anschließend kann das Visum durch das FMS Russlands am Ort der Migrationsregistrierung am Aufenthaltsort eines Antragstellers verlängert werden, indem für die Dauer des Ausbildungsvertrags (der gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über die Ausbildung geschlossen wurde) ein Mehrfachvisum ausgestellt wird, jedoch nicht mehr als ein Jahr für jedes nachfolgende Visum.

 

Benötigte Unterlagen

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Visum-Antragsformular
Passbild
Reisekrankenversicherung
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