Touristenvisa werden für die EU Staatsbürger, Bürger der Drittländer sowie für Staatenlose, die für einen kurzen Aufenthalt als Touristen in der Republik Weißrussland einreisen(z.B. für den Besuch kultureller Veranstaltungen, Ausflüge und Besichtigungen), auf Grundlage einer Bestätigung durch einen Reiseveranstalter in Weißrussland ausgestellt.
Die maximale Gültigkeitsdauer des Touristenvisums beträgt 30 Tage und kann für die ein- oder zweifache Einreise bestimmt sein.
Ein Visum bis zu 30 Tagen mit einer einzelnen Einreise wird anhand folgender Unterlagen ausgestellt:
- das Original oder eine Kopie des Antrags/ Einladung (in der vorgeschriebenen Form) der weißrussischen Tourismusorganisation, ausgestellt auf einem Firmenformular.
- das Original oder eine Kopie des Antrags/ Einladung (in der festgelegten Form) des weißrussischen Sanatoriums oder der weißrussischen Gesundheitsorganisation, ausgestellt auf dem Firmenformular.
- das Original oder eine Kopie des Antrags/ Einladung (in der festgelegten Form) der Organisation des Agrarökotourismus.
Darüber hinaus sind für das Visum mit der zweifachen Einreise ein gesonderter Hinweis im Antrag auf die Notwendigkeit einer zweifachen Einreise eines Touristen sowie Belege (Visum eines Nachbarstaates oder Tickets für die Ausreise und Einreise von dort, das entsprechende Touristenprogramm usw.) erforderlich.
Für Touristenreisen bis zu 10 Tagen können Staatsbürger der Europäischen Union eine Bestätigung der Hotelreservierung mit einer maximalen Buchungsdauer von nicht mehr als 10 Tagen vorlegen (in diesem Fall wird ein Visum für den Zeitraum der bestätigten Reservierung ausgestellt).
Die Bestätigung der Hotelreservierung muss auf dem Firmenformular des Hotels mit Unterschrift und Stempel erfolgen.
Ausdrucke von www.booking.com und anderen Websites werden nicht akzeptiert!
Benötigte Unterlagen:
Der Pass sollte keine Zweifel an der Echtheit und Zugehörigkeit des Inhabers hervorrufen und keine Markierungen, Ergänzungen, Beschriftungen, Löschungen und Korrekturen enthalten, die nicht von den zuständigen Behörden des betreffenden ausländischen Staates beglaubigt sind. Er darf zudem keine zerrissenen oder losen Seiten aufweisen. Der Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten beinhalten, die für ein mögliches Visum bestimmt sind. Die Gültigkeit des Reisepasses darf frühestens 3 Monate nach Ablauf des Visums ablaufen.
Das Visum-Antragsformular muss von einem ausländischen Bürger von der Website http://germany.mfa.gov.by/uploademb/germany/visumantrag_07.2020.pdf heruntergeladen und auf Russisch oder Deutsch ausgefüllt. Die Fragen zur Beantragung eines Visums sollten vollständig beantwortet sein und alle Pflichtfelder im Antragsformular ausgefüllt werden. Die gedruckte Kopie des auf der Website ausgefüllten Visum-Antragsformulars wird vom ausländischen Bürger persönlich unterschrieben, die Unterschrift sollte nicht über das für hierfür vorgesehenes Feld des Antragsformulars hinausgehen.
Bei der Bestellung eines Touristenvisums in unserem Shop können Sie die Dienstleistung "Unterstützung beim Ausfüllen des Visum-Antragsformulars" in Anspruch nehmen. Unsere Mitarbeiter werden es für Sie fertig stellen.
Das Foto muss aktuell und vor einem hellen Hintergrund geschossen sein. Die Person muss mit vollständig abgebildetem Gesicht - ohne verdunkelter Brille und ohne Kopfbedeckung (ausgenommen hiervon sind die ausländischen Staatsbürger, für die das Tragen einer Kopfbedeckung zwingende Eigenschaft ihrer nationalen oder religiösen Zugehörigkeit ist, sofern er oder sie mit der entsprechenden Kopfbedeckung auf dem Foto im vorgelegten Reisepass abgebildet ist)- klar erkennbar sein.
Das Foto wird in das dafür vorgesehene Feld („Platz für ein Foto“) des Fragebogens eingeklebt.
Die Versicherungspolice muss die Gültigkeitsdauer des beantragten Visums vollständig decken. In der Versicherungspolice ist eine umfassende medizinische Versorgung in Notfällen enthalten, einschließlich Transportkosten, Behandlungskosten (sowohl im Krankenhaus als auch ambulant), Notevakuierung, Notfallversorgung und die Rücküberführung in die Heimat im Todesfall. Die Richtlinie muss in dem gesamten Gebiet der Republik Weißrussland gelten.
Bei der Bestellung eines Touristenvisums in unserem Shop können Sie die Dienstleistung "Reisekrankenversicherung" in Anspruch nehmen.
Die Staatsbürger der Drittländer mit Wohnsitz in Deutschland sind verpflichtet, eine aktuelle Anmeldebescheinigung vorzulegen.
Staatenlose Personen müssen eine in Deutschland ausgestellte Aufenthaltserlaubnis vorlegen.