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Touristenvisum werden für die EU Staatsbürger, Bürger der Drittländer sowie für Staatenlose, die für einen kurzen Aufenthalt als Touristen in die Republik Kasachstan einreisen (z.B. für den Besuch kultureller Veranstaltungen, Ausflüge und Besichtigungen) und  werden erteilt, wenn eine Bestätigung der Zulassung des Ausländers durch eine touristische Organisation der Republik Kasachstan vorliegt, die über eine Lizenz für das Recht verfügt, Dienstleistungen von Reiseveranstaltern, Reisebüros, Tourismuslehrern und Visumunterstützung des Außenministeriums der Republik Kasachstan zu erbringen.

 

Touristenvisum werden für die einfache und die zweifache Einreise und Ausreise ausgestellt. Visa zur einfachen und zweifachen Einreise für die Dauer von bis zu 90 Tagen, mit dem Recht, sich bei jeder Einreise im Laufe des Jahres nicht mehr als 30 Tage im Gebiet der Republik Kasachstan aufzuhalten.

Um ein Touristenvisum für einen Zeitraum bis zu 30 Tagen zu beantragen, ist es nicht erforderlich, für Bürger von EU-Ländern Visa-Unterstützungsdokumente zur Verfügung zu stellen.

 

Benötigte Unterlagen:

Gültiger Reisepass

Der Pass sollte keine Zweifel an der Echtheit und Zugehörigkeit des Inhabers hervorrufen und keine Markierungen, Ergänzungen, Beschriftungen, Löschungen und Korrekturen enthalten, die nicht von den zuständigen Behörden des betreffenden ausländischen Staates beglaubigt sind. Er darf zudem keine zerrissenen oder losen Seiten aufweisen. Der Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten beinhalten, die für ein mögliches Visum bestimmt sind. Die Gültigkeit des Reisepasses darf frühestens 3 Monate nach Ablauf des Visums ablaufen.

Visum-Antragsformular im Original

Das Visum-Antragsformular (PDF) muss von einem ausländischen Bürger auf Russisch oder Deutsch ausgefüllt werden. Die Fragen zur Beantragung eines Visums sollten vollständig beantwortet sein und alle Pflichtfelder im Antragsformular ausgefüllt werden. Die gedruckte Kopie des ausgefüllten Visum-Antragsformulars wird vom ausländischen Bürger persönlich unterschrieben, die Unterschrift sollte nicht über das für hierfür vorgesehenes Feld des Antragsformulars hinausgehen.


Bei der Bestellung eines Touristenvisums in unserem Shop können Sie die Dienstleistung "Unterstützung beim Ausfüllen des Visum-Antragsformulars" in Anspruch nehmen. Unsere Mitarbeiter werden es für Sie fertig stellen.

Das Foto (Größe 3,5cm x 4,5 cm; nur Farbfoto!)

Das Foto muss aktuell und vor einem hellen Hintergrund aufgenommen werden. Die Person muss mit vollständig abgebildetem Gesicht - ohne verdunkelter Brille und ohne Kopfbedeckung (ausgenommen hiervon sind die ausländischen Staatsbürger, für die das Tragen einer Kopfbedeckung zwingende Eigenschaft ihrer nationalen oder religiösen Zugehörigkeit ist, sofern er oder sie mit der entsprechenden Kopfbedeckung auf dem Foto im vorgelegten Reisepass abgebildet ist)- klar erkennbar sein.

Das Foto wird in das dafür vorgesehene Feld („Platz für ein Foto“) des Fragebogens eingeklebt.

Für Staatsbürger der Drittländer oder Staatenlose.

Die Staatsbürger der Drittländer mit Wohnsitz in Deutschland sind verpflichtet, eine aktuelle Anmeldebescheinigung vorzulegen.

Staatenlose Personen müssen eine in Deutschland ausgestellte Aufenthaltserlaubnis vorlegen.

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