Bürger mehrerer Staaten können ohne Visum nach Belarus kommen, wenn ein solches Verfahren durch internationale Verträge vorgesehen ist.
Darüber hinaus gibt es in Belarus mehrere visumfreie Regelungen, die auf Beschluss des Präsidenten - mit den genehmigten Aufenthaltsbedingungen - eingeführt wurden. Daher können Ausländer, die normalerweise ein weißrussisches Visum benötigen, das Land auch in einem vereinfachten Verfahren besuchen:
- bis zu 30 Tagen - für den Besuch eines beliebigen Ortes in Belarus unter der Bedingung, dass die An- und Abreise über den nationalen Flughafen von Minsk erfolgt. Die Regelung zur visafreien Einreise gilt nicht: Die Visumfreiheit gilt auch nicht für ausländische Bürger, die zur Beschäftigung, gewerblichen Tätigkeit und Ausbildung nach Belarus kommen, was mehr als 30 Tage dauert. Die Dauer des visumfreien Aufenthalts wird als ein ganzer Kalendertag berechnet. Der erste Tag entspricht dem Ankunftsdatum, der letzte Tag - dem Abreisetag (unabhängig von der Ankunfts- oder Abreisezeit). In diesem Fall kann die Dauer des visumfreien Aufenthalts nicht über die festgelegten 30 Tage hinaus verlängert werden. Ausländische Bürger, die planen, sich länger als fünf Arbeitstage in Belarus aufzuhalten, müssen sich bei den Organen für innere Angelegenheiten am Ort ihres Aufenthalts im Land registrieren lassen. Bei Aufenthalten in Hotels, Sanatorien und anderen Gemeinschaftsunterkünften erfolgt die Registrierung standardmäßig beim Check-in durch die Verwaltungen dieser Einrichtungen.
| 1. Republik Albanien. |
- bis zu 15 Tagen - Besuch von zwei visumfreien Zonen (sie gelten u.a. für die größten Städte im Westen des Landes - Grodno und Brest) mit einem vorab ausgestellten Dokument für Einzel- oder Gruppenbesuche in der Zone. Dem Dokument zufolge werden die bisher für die Tourismus- und Erholungsgebiete Brest und Grodno getrennten visafreien Zonen zu einem visafreien Gebiet zusammengeschlossen. Es umfasst folgende Städte und Kreise (Rayons) der Gebiete (Oblaste) Brest und Grodno: Für die Einreise in das visafreie Gebiet “Brest-Grodno” und für die Ausreise aus dem visafreien Gebiet “Brest-Grodno” können folgende Grenzübergänge benutzt werden: Die visafreie Aufenthaltsdauer im visafreien Gebiet “Brest-Grodno” beträgt bis zu 15 Tagen. Bei visafreier Einreise in das visafreie Gebiet “Brest-Grodno” und bei der Ausreise aus dem visafreien Gebiet “Brest-Grodno” sollen Ausländer folgende Unterlagen vorweisen:
| 1. Republik Albanien. 2. Fürstentum Andorra. 3. Antigua und Barbuda. 4. Australien. 5. Königreich Bahrain. 6. Barbados. 7. Königreich Belgien. 8. Bosnien und Herzegowina. 9. Republik Bulgarien. 10. Republik Chile. 11. Königreich Dänemark. 12. Bundesrepublik Deutschland. 13. Das Commonwealth Dominica. 14. Republik El Salvador. 15. Republik Estland*. 16. Republik Finnland. 17. Französische Republik. 18 Islamische Republik Gambia. 19. Republik Haiti. 20. Hellenische Republik. 21. Republik Indien. 22. Republik Indonesien. 23. Irland. 24. Republik Island. 25. Italienische Republik. 26. Japan. 27. Kanada. 28. Republik Korea. 29. Republik Kroatien. 30. Staat Kuwait. 31. Republik Lettland**. 32. Libanesische Republik. 33. Fürstentum Liechtenstein. 34. Republik Litauen. 35. Großherzogtum Luxemburg. 36. Malaysia. 37. Republik Malta. 38. Republik Mazedonien. 39. Vereinigte Mexikanische Staaten. 40. Föderierte Staaten von Mikronesien. 41. Fürstentum Monaco. 42. Republik Namibia. 43. Neuseeland. 44. Republik Nicaragua. 45. Königreich der Niederlande. 46. Königreich Norwegen. 47. Republik Österreich. 48. Sultanat Oman. 49. Republik Panama. 50. Republik Peru. 51. Republik Polen. 52. Portugiesische Republik. 53. Rumänien. 54. Unabhängiger Staat Samoa. 55. Republik San Marino. 56. Königreich Saudi-Arabien. 57. Königreich Schweden. 58. Schweizerische Eidgenossenschaft. 59. Republik Seychellen. 60. Republik Singapur. 61. Slowakische Republik. 62. Republik Slowenien. 63. Königreich Spanien. 64. St. Vincent und die Grenadinen. 65. Tschechische Republik. 66. Ungarn. 67. Republik Östlich des Uruguay. 68. Republik Vanuatu. 69. Staat der Vatikanstadt. 70. Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland. 71. Vereinigte Staaten von Amerika. 72. Sozialistische Republik Vietnam. 73. Republik Zypern. *Darunter staatenlose Personen mit dem ständigen Wohnsitz in der Republik Estland. ** Darunter Personen, die Nichtbürger-Status in der Republik Lettland haben. |